1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Agentur gegenüber ihren Kunden, insbesondere für Leistungen in den Bereichen Grafikdesign, Corporate Design, Logoentwicklung, Webdesign, Webentwicklung, Social Media, digitale Werbung sowie sonstige Kommunikations- und Marketingleistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Vertrag oder Auftrag gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots der Agentur durch den Kunden zustande. Die Annahme kann insbesondere in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
Angebote der Agentur sind, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.
Eine Anfrage des Kunden stellt noch keine Beauftragung dar.
Beginnt die Agentur auf ausdrückliche Veranlassung oder mit Zustimmung des Kunden mit der Leistungserbringung, gilt dies als Annahme des Angebots, sofern sich aus den Umständen eindeutig ergibt, dass die Leistungserbringung auf Grundlage des Angebots erfolgen soll.
Die Agentur ist berechtigt, Aufträge und einzelne Leistungen schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der individuellen Vereinbarung.
Die Agentur erbringt ausschließlich die dort ausdrücklich beschriebenen Leistungen.
Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Leistungen gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Entwürfe, Änderungswünsche, zusätzliche Korrekturschleifen, zusätzliche Formate, zusätzliche Seiten oder Unterseiten einer Website, nachträgliche Funktionserweiterungen sowie sonstige Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen.
Soweit für zusätzliche Leistungen kein gesonderter Festpreis vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung nach dem im Angebot oder Auftrag vereinbarten Stundensatz. Ist kein Stundensatz vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach dem zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Stundensatz der Agentur von 80,00 € netto.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs können von der Agentur in Textform bestätigt werden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugangsdaten, Bilder, Texte, Logos, Marken, Dateien und sonstigen Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind und für den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen.
Der Kunde hat die Agentur insbesondere auf bestehende Nutzungsbeschränkungen, Lizenzbedingungen oder sonstige rechtliche Besonderheiten der bereitgestellten Materialien hinzuweisen.
Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch eine verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten der Agentur. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen. Hierdurch entstehende zusätzliche Aufwendungen können gesondert berechnet werden, soweit sie vom Kunden zu vertreten sind.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte auf deren rechtliche Zulässigkeit zu prüfen, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
5. Angebote und Preise
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Angebote der Agentur sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, für den im Angebot genannten Zeitraum gültig.
Zusätzliche Leistungen, die vom Kunden nachträglich beauftragt werden oder aufgrund von Änderungswünschen entstehen, werden nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet.
Kostenvoranschläge und Aufwandsschätzungen sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, unverbindlich. Erkennbar werdende wesentliche Abweichungen wird die Agentur dem Kunden möglichst frühzeitig mitteilen.
6. Korrekturen und Änderungswünsche
Im vereinbarten Honorar sind ausschließlich die im jeweiligen Angebot genannten Korrektur- und Abstimmungsrunden enthalten.
Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Zeitaufwand oder gemäß einem gesonderten Angebot berechnet.
Als Änderungswünsche gelten insbesondere Änderungen an bereits freigegebenen Entwürfen, zusätzliche Varianten, nachträgliche Konzeptänderungen sowie Änderungen aufgrund einer nachträglichen Änderung der Anforderungen des Kunden.
Änderungen, die erforderlich sind, um einen von der Agentur zu vertretenden Mangel zu beseitigen, gelten nicht als kostenpflichtige Änderungswünsche.
7. Abnahme und Freigabe
Soweit die Leistungen ihrer Art nach einer Abnahme bedürfen, wird die Agentur dem Kunden das jeweilige Arbeitsergebnis zur Abnahme vorlegen.
Der Kunde hat das Arbeitsergebnis innerhalb einer nach Art und Umfang der Leistung angemessenen Prüfungsfrist zu prüfen und erkennbare Mängel möglichst konkret mitzuteilen.
Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.
Die Abnahme kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen, sofern sich aus den Umständen eindeutig ergibt, dass der Kunde das Arbeitsergebnis als im Wesentlichen vertragsgerecht billigt. Die bloße bestimmungsgemäße oder vorläufige Nutzung des Arbeitsergebnisses stellt für sich allein keine Abnahme dar.
Setzt die Agentur dem Kunden nach Fertigstellung des Werkes eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk nach Maßgabe des § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen.
Eine Freigabe eines Arbeitsergebnisses bestätigt, dass der Kunde das Arbeitsergebnis hinsichtlich der vereinbarten gestalterischen und inhaltlichen Anforderungen geprüft und freigegeben hat.
Nachträgliche Änderungswünsche, die nicht auf einem von der Agentur zu vertretenden Mangel beruhen, können als zusätzliche Leistungen berechnet werden.
8. Nutzungsrechte
Die von der Agentur erstellten Arbeitsergebnisse dürfen vom Kunden ausschließlich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Verwendungszwecks genutzt werden.
Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars erhält der Kunde die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von der Agentur erstellten Arbeitsergebnissen.
Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Einräumung einfach, nicht ausschließlich, räumlich unbeschränkt und zeitlich unbeschränkt.
Der Umfang der Nutzungsrechte richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag, dem vereinbarten Verwendungszweck sowie den vereinbarten Medien und Kommunikationskanälen.
Soweit der vereinbarte Verwendungszweck dies erfordert, umfasst das Nutzungsrecht insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und sonstige vertragsgemäße Nutzung des Arbeitsergebnisses in den vereinbarten Medien.
Eine Nutzung für andere Zwecke, Produkte, Kampagnen oder Medien ist nur zulässig, soweit sie vom vereinbarten Verwendungszweck umfasst ist oder nachträglich vereinbart wurde.
Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse zur vertragsgemäßen Nutzung an von ihm beauftragte Dienstleister weitergeben oder diesen zugänglich machen, soweit diese ausschließlich im Auftrag und für Zwecke des Kunden handeln. Dies gilt insbesondere für Druckereien, Hostinganbieter, technische Dienstleister, Werbeagenturen und sonstige mit der Umsetzung des vereinbarten Verwendungszwecks beauftragte Dienstleister.
Eine darüber hinausgehende Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte zur eigenen Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Bearbeitungen oder wesentliche Veränderungen der Arbeitsergebnisse sind nur zulässig, soweit dies vom vereinbarten Verwendungszweck umfasst oder ausdrücklich vereinbart ist. Gesetzlich zulässige Änderungen sowie technisch erforderliche Anpassungen bleiben unberührt.
Das Urheberrecht verbleibt beim jeweiligen Urheber. Soweit die Agentur nicht selbst Urheberin eines Arbeitsergebnisses ist, räumt sie dem Kunden nur diejenigen Rechte ein, über die sie selbst wirksam verfügen darf.
Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Soweit für Drittmaterialien gesonderte Lizenz- oder Nutzungsbedingungen gelten, gehen diese den vorstehenden Regelungen vor. Die Agentur räumt dem Kunden insoweit nur diejenigen Rechte ein, die nach den jeweiligen Lizenzbedingungen übertragen oder eingeräumt werden dürfen.
9. Offene und bearbeitbare Dateien
Die Herausgabe offener bzw. bearbeitbarer Arbeitsdateien ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Übergabe einer offenen Datei begründet keine weitergehenden Nutzungsrechte, als dem Kunden nach diesen AGB oder der individuellen Vereinbarung zustehen.
Insbesondere kann aus der Übergabe von Layout-, Design-, Video-, Projekt- oder Quelldateien kein Anspruch auf eine uneingeschränkte Bearbeitung oder Weiterentwicklung durch den Kunden oder Dritte abgeleitet werden.
Soweit technische oder gestalterische Bearbeitungen durch den Kunden oder Dritte vereinbart oder erforderlich werden, sind dabei die jeweils eingeräumten Nutzungsrechte sowie Rechte Dritter zu beachten.
10. Fotos, Videos, Stockmaterial, Schriften und Drittanbieter
Bei der Verwendung von Fotos, Videos, Musik, Stockmaterial, Schriften, Plugins, Templates oder sonstigen Inhalten Dritter gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber.
Die Agentur räumt dem Kunden keine weitergehenden Rechte ein, als ihr selbst zustehen. Soweit die Nutzung von Drittmaterialien einer gesonderten Lizenz, Registrierung oder Zustimmung bedarf, ist der Kunde verpflichtet, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen einzuhalten oder die entsprechenden Lizenzen gesondert zu erwerben, sofern dies nicht ausdrücklich durch die Agentur übernommen wurde.
Soweit zusätzliche Lizenzen, Nutzungsrechte, Registrierungen oder sonstige Rechte erforderlich sind, können diese gesondert berechnet werden.
Soweit der Kunde Drittmaterial bereitstellt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Rechte für die vereinbarte Nutzung vorliegen.
Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien für die vereinbarte Nutzung verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Der Kunde stellt die Agentur von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden bereitgestellten oder vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter beruhen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen und erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung.
Die Freistellung setzt voraus, dass die Agentur den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter informiert und ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellt.
Die Agentur wird ohne vorherige Abstimmung mit dem Kunden kein Anerkenntnis abgeben und keinen Vergleich schließen, soweit dadurch die Freistellungspflicht des Kunden berührt wird. Die Agentur ist berechtigt, die Rechtsverteidigung selbst zu führen oder sich hieran angemessen zu beteiligen.
Die Freistellung gilt nicht, soweit die Agentur den betreffenden Anspruch selbst zu vertreten hat. Ein Mitverschulden der Agentur wird bei der Haftung und einer etwaigen Freistellung angemessen berücksichtigt.
11. Websites und Webentwicklung
Bei der Erstellung von Websites ergibt sich der konkrete Leistungsumfang aus dem jeweiligen Angebot.
Die Erstellung einer Website umfasst grundsätzlich nur die im Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen und Funktionen.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere nachträgliche Änderungen, zusätzliche Unterseiten, neue Funktionen, technische Erweiterungen, Schnittstellen, Systemumstellungen oder sonstige Weiterentwicklungen, werden gesondert berechnet.
Die Agentur übernimmt keine dauerhafte technische Betreuung einer Website, sofern keine entsprechende Wartungs- oder Pflegevereinbarung getroffen wurde.
Soweit für die Website Software, Plugins, Themes, Schnittstellen oder Dienste Dritter eingesetzt werden, kann deren Verfügbarkeit, Funktionalität oder zukünftige Kompatibilität nicht garantiert werden, soweit die betreffende Beeinträchtigung außerhalb des Verantwortungsbereichs der Agentur liegt.
12. Wartung, Updates und Pflege von Websites
12.1 Grundsatz
Die Erstellung und Fertigstellung einer Website beinhaltet keine dauerhafte Wartung, Pflege oder Aktualisierung der Website, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
Nach Übergabe bzw. Freigabe der Website sind technische Wartungs-, Pflege- und Updateleistungen grundsätzlich kostenpflichtig.
12.2 Technische Updates
Dies betrifft insbesondere, soweit auf der jeweiligen Website eingesetzt:
- Updates des Content-Management-Systems
- Updates von Plugins und Erweiterungen
- Updates von Themes und Templates
- Sicherheitsupdates
- Updates von Schnittstellen
- technische Anpassungen an neue Browser- oder Systemversionen
- Anpassungen aufgrund von Änderungen bei Drittanbietern
- Fehlerbehebungen infolge von Updates
- technische Überprüfungen und Wiederherstellungen nach fehlgeschlagenen Updates
Solche Leistungen sind nicht Bestandteil der ursprünglichen Erstellung der Website und werden nur dann regelmäßig durchgeführt, wenn eine entsprechende Wartungsvereinbarung besteht oder der Kunde die jeweilige Leistung beauftragt.
12.3 Inhaltliche Änderungen
Auch nachträgliche Änderungen von Texten, Bildern, Grafiken, Kontaktdaten, Preisen, Angeboten, Unterseiten oder sonstigen Inhalten sind grundsätzlich kostenpflichtig, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil eines bestehenden Wartungsvertrags sind.
12.4 Wartungsverträge
Die Parteien können eine regelmäßige Wartung und Pflege der Website gesondert vereinbaren.
Eine solche Vereinbarung kann insbesondere folgende Leistungen umfassen:
- regelmäßige System- und Sicherheitsupdates,
- Plugin- und Theme-Updates,
- technische Funktionskontrollen,
- Backups,
- kleinere inhaltliche Änderungen,
- Fehlerbehebungen,
- technische Anpassungen.
Der genaue Umfang, die Häufigkeit und die Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Wartungsvereinbarung.
12.5 Eigenverwaltung durch den Kunden
Sofern der Kunde keinen Wartungs- oder Pflegevertrag mit der Agentur abschließt, kann die Agentur dem Kunden auf Wunsch Zugang zum Administrationsbereich der Website, insbesondere zu WordPress, zur eigenständigen Verwaltung zur Verfügung stellen.
Mit der Übernahme der eigenständigen Verwaltung ist der Kunde für von ihm oder von ihm beauftragten Dritten vorgenommene Änderungen und Wartungsmaßnahmen selbst verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Aktualisierungen von WordPress, Plugins und Themes, die Installation oder Deinstallation von Plugins und Themes sowie Änderungen an Einstellungen, Dateien, Datenbanken oder sonstigen technischen Komponenten der Website.
Für Funktionsstörungen, Datenverluste, Sicherheitsprobleme oder sonstige Schäden, die durch solche Änderungen oder durch eine fehlerhafte oder unterlassene Wartung des Kunden verursacht werden, haftet die Agentur nicht, soweit sie den jeweiligen Schaden nicht nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
Die Wiederherstellung oder Fehlerbehebung aufgrund von Änderungen oder Wartungsmaßnahmen des Kunden ist nicht Bestandteil der ursprünglichen Leistung und kann gesondert nach Aufwand berechnet werden.
Die Verantwortung der Agentur für Mängel, die bereits bei Übergabe der Website bestanden und von der Agentur zu vertreten sind, bleibt unberührt.
12.6 Änderungen nach Fertigstellung
Die Agentur ist nicht verpflichtet, nach Fertigstellung einer Website unentgeltlich technische Updates, Wartungsarbeiten oder inhaltliche Änderungen durchzuführen, soweit hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Auch notwendige Anpassungen, die aufgrund von Änderungen des CMS, von Plugins, Browsern, Betriebssystemen, Schnittstellen, gesetzlichen Anforderungen oder Drittanbietern erforderlich werden, können kostenpflichtige Leistungen darstellen, soweit sie nicht der Beseitigung eines von der Agentur zu vertretenden Mangels dienen.
12.7 Sicherheitsupdates
Die Agentur empfiehlt ausdrücklich, Websites regelmäßig technisch zu aktualisieren.
Der Kunde ist für die laufende technische Aktualisierung verantwortlich, sofern keine Wartungs- oder Updatevereinbarung mit der Agentur besteht. Für Funktionsbeeinträchtigungen oder Sicherheitsrisiken, die ausschließlich auf eine unterlassene Aktualisierung durch den Kunden zurückzuführen sind, haftet die Agentur nicht, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.
Die Agentur kann den Kunden auf erkennbare Wartungs- oder Updatebedarfe hinweisen.
13. Hosting und Domains
Hosting, Domainregistrierung, SSL-Zertifikate, E-Mail-Postfächer und sonstige Leistungen von Drittanbietern sind nur Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Für Leistungen von Hosting- und anderen Drittanbietern gelten zusätzlich deren jeweilige Vertrags- und Nutzungsbedingungen.
Laufende Kosten für Hosting, Domains, Lizenzen, Plugins, Software und vergleichbare Leistungen werden dem Kunden gesondert berechnet, soweit dies im Angebot, Auftrag oder einer sonstigen Vereinbarung vorgesehen ist.
Soweit Leistungen Dritter betroffen sind, haftet die Agentur nicht für Störungen, Ausfälle oder Leistungseinschränkungen, die auf Umständen aus dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Drittanbieters beruhen und die Agentur nicht zu vertreten hat.
Dies gilt insbesondere für Ausfälle, Einschränkungen oder Änderungen von Hosting-, Domain-, Software-, Plugin-, Schnittstellen- oder sonstigen Drittanbieterdiensten.
Die Haftung der Agentur für eigenes schuldhaftes Verhalten sowie zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
14. Social Media
Die Erstellung von Social-Media-Inhalten umfasst ausschließlich die im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungen.
Die Veröffentlichung, Schaltung oder Betreuung von Inhalten auf Plattformen Dritter erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Plattformbedingungen.
Änderungen der technischen oder inhaltlichen Anforderungen von Social-Media-Plattformen können zusätzliche Anpassungsleistungen erforderlich machen.
Die Agentur übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Reichweite, Anzahl von Interaktionen, Klicks, Followern, Leads oder sonstige wirtschaftliche Erfolge von Social-Media- oder Werbemaßnahmen, sofern dies nicht ausdrücklich als konkrete vertragliche Leistung vereinbart wurde.
15. Verzögerungen durch den Kunden
Werden erforderliche Inhalte, Freigaben, Zugangsdaten oder sonstige Mitwirkungen des Kunden nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
Die Agentur ist nicht für Verzögerungen verantwortlich, die durch fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden oder durch von der Agentur nicht zu vertretende Umstände entstehen.
Die Agentur kann dem Kunden eine angemessene Frist zur Nachholung erforderlicher Mitwirkung setzen.
Durch eine vom Kunden zu vertretende Verzögerung entstehende zusätzliche Aufwendungen können gesondert berechnet werden.
16. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Rechnung oder der individuellen Vereinbarung.
Die Agentur kann bei umfangreicheren Projekten angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen vereinbaren.
Nutzungsrechte werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars eingeräumt.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Dies gilt nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
17. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Die Agentur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten, soweit dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Die gesetzlichen Rechte der Agentur wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
18. Kündigung und Stornierung
Der Kunde kann einen Werkvertrag nach Maßgabe des § 648 BGB bis zur Vollendung des Werkes jederzeit kündigen.
Im Falle einer Kündigung durch den Kunden richtet sich der Vergütungsanspruch der Agentur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere sind die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb oder böswillig unterlassener anderweitiger Erwerb zu berücksichtigen.
Für den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung gilt die gesetzliche Vermutung des § 648 BGB.
Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB bleibt unberührt.
Bereits angefallene und nicht mehr vermeidbare Fremd- und Drittanbieter-Kosten können dem Kunden gesondert berechnet werden, soweit diese Kosten im Zusammenhang mit dem Auftrag entstanden sind und der Kunde sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zu tragen hat.
Bereits eingeräumte Nutzungsrechte bleiben im Falle einer Kündigung auf die bis dahin vollständig vergüteten Leistungen beschränkt. Eine weitergehende Nutzung nicht vollständig vergüteter Arbeitsergebnisse ist nicht gestattet, soweit gesetzlich zulässig.
19. Mängel und Nacherfüllung
Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach den vereinbarten Anforderungen.
Soweit ein Werk mangelhaft ist, gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB oder im jeweiligen Vertrag wirksam etwas Abweichendes vereinbart wurde.
Die Agentur ist zunächst berechtigt, nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder erneute Leistung zu erbringen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Kunde hat der Agentur einen festgestellten Mangel möglichst konkret zu beschreiben und die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Kein von der Agentur zu vertretender Mangel liegt insbesondere vor, soweit eine Abweichung ausschließlich auf nachträglichen Änderungswünschen des Kunden, fehlerhaften oder unvollständigen vom Kunden bereitgestellten Inhalten, verbindlichen Vorgaben des Kunden oder einer nachträglichen, nicht von der Agentur zu vertretenden Veränderung von Drittsoftware oder Drittanbieterdiensten beruht.
Gesetzliche Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben im Übrigen unberührt.
20. Haftung
Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB nichts wirksam Abweichendes geregelt ist.
Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, oder soweit die Agentur eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko ausdrücklich übernommen hat.
Für Datenverluste haftet die Agentur im Rahmen der vorstehenden Haftungsregelungen. Soweit der Datenverlust durch eine vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten vorgenommene Änderung, Wartungsmaßnahme, Aktualisierung, Installation oder sonstige Einwirkung verursacht wurde und die Agentur hierfür nicht verantwortlich ist, besteht keine Haftung der Agentur.
Soweit die Agentur für einen Datenverlust verantwortlich ist, ist die Haftung auf denjenigen Schaden begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und angemessener Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wäre.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten jeweils nur im gesetzlich zulässigen Umfang. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
21. Rechtliche Prüfung von Inhalten
Die Agentur übernimmt grundsätzlich keine rechtliche Beratung oder eigenständige rechtliche Prüfung der vom Kunden bereitgestellten oder im Auftrag des Kunden erstellten Inhalte, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Insbesondere sind rechtliche Prüfungen in den Bereichen Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht, Impressumspflichten und sonstige rechtliche Prüfungen nicht Bestandteil der kreativen oder technischen Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
Die Agentur ist keine Rechtsberatung und schuldet keine rechtliche Beratung, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit vom Kunden vorgegebener oder bereitgestellter Inhalte verbleibt beim Kunden.
Die technische oder gestalterische Umsetzung eines vom Kunden vorgegebenen Inhalts stellt keine Bestätigung oder Zusicherung der rechtlichen Zulässigkeit dieses Inhalts durch die Agentur dar.
22. Referenznutzung
Die Agentur ist berechtigt, fertiggestellte und veröffentlichte Projekte zu eigenen Referenz- und Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere im eigenen Portfolio, auf der eigenen Website, in Präsentationen und in Social Media.
Die Referenznutzung darf insbesondere die Darstellung des Projekts und öffentlich zugänglicher Arbeitsergebnisse sowie Screenshots umfassen, soweit diese zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits öffentlich zugänglich sind.
Die Agentur darf das Projekt als Referenz unter Angabe des Projektnamens oder einer allgemeinen Beschreibung des Projekts darstellen, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Kunden oder Rechte Dritter verletzt werden.
Die Verwendung des Namens, der Firma, des Logos oder sonstiger Kennzeichen des Kunden zu Referenz- und Präsentationszwecken bedarf der Zustimmung des Kunden, sofern eine solche Nutzung nicht bereits im Angebot, Auftrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine Veröffentlichung vor dem öffentlichen Erscheinen eines Projekts erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden.
Der Kunde kann einer vereinbarten Referenznutzung aus berechtigten Gründen, insbesondere bei berechtigten Geheimhaltungs-, Datenschutz- oder Wettbewerbsinteressen, für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch ist der Agentur in Textform mitzuteilen. Bereits veröffentlichte Referenzen werden innerhalb einer angemessenen Frist entfernt, soweit dem keine zwingenden rechtlichen, technischen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen.
Die Agentur berücksichtigt bei der Referenznutzung die berechtigten Interessen des Kunden.
Vertrauliche Informationen, personenbezogene Daten, nicht öffentlich bestimmte Inhalte sowie sonstige Inhalte, deren Veröffentlichung Rechte Dritter verletzen würde, werden nicht als Referenz veröffentlicht.
Die Rechte des Kunden und Dritter an den dargestellten Arbeitsergebnissen bleiben unberührt. Die Referenznutzung begründet keine darüber hinausgehenden Nutzungsrechte der Agentur.
23. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach vertraulich sind, nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen an Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und sonstige zur Vertragserfüllung eingesetzte Personen weitergeben, soweit diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung unterliegen.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des jeweiligen Auftrags hinaus.
Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien bleiben im Übrigen unberührt.
Hinweis zur Nutzung digitaler Tools und KI-gestützter Systeme
Zur Unterstützung der Analyse, Strukturierung und Bearbeitung von Aufträgen können teilweise digitale Tools und KI-gestützte Systeme eingesetzt werden. Finale Einschätzungen, Bewertungen und Zusammenfassungen erfolgen durch die Agentur. Sensible Zugangsdaten sowie vertrauliche interne Dokumente werden ohne ausdrückliche Abstimmung nicht in entsprechende Systeme eingegeben, verarbeitet oder an Dritte weitergegeben. Die datenschutzrechtlichen
24. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen Agentur und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die gesetzlichen Bestimmungen über Gerichtsstände bleiben unberührt.
Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
Stand: August 2026
